Energieberatung Wohngebäude

Oft macht es im Anschluss an die Pflichtberatung Sinn, in eine umfangreichere Beratung vor Ort zu investieren. Entweder auf Honorarbasis oder umfangreich und zu 80 % gefördert.

Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Energieberatung für Wohngebäude“ zeigt Ihnen ein Energieberater, wie Sie Energie sparen können. Der Energieberater ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstellt er für Sie ein passendes Sanierungskonzept. Er schlägt Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Der Energieberater weist auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können. Die Ergebnisse fasst er in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen, den er Ihnen aushändigt und in einem Abschlussgespräch erläutert.

Der Zuschuss wird an den Energieberater gezahlt. Dieser ist aber verpflichtet, Ihnen ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen. Der Energieberater erhält dann eine Zuwendung in Höhe von 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.

Sie können auch den Energieberater bitten, Ihnen die Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) darzustellen. Dieser ist Teil des genannten Förderprogramms. Der iSFP präsentiert Ihnen die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich und mit besonderer Anschaulichkeit. Design und Struktur des iSFP sind dabei standardisiert. Dadurch wird es Ihnen einerseits leicht gemacht, sich ein Bild vom energetischen Ausgangszustand des Wohngebäudes zu machen. So können Sie sich besser vorstellen, wie sich die Energieeffizienz – und somit der Energieberbrauch – des Gebäudes bei Umsetzung der einzelnen Sanierungsvorschläge schrittweise verbessert. Einen iSFP gibt es für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik oder für die Heizungsoptimierung. Bei Vorlage eines iSFP gibt es einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent. Ein weiterer Grund, mit einem Energieberater in Kontakt zu treten.

Qualifizierte GIH-Energieberater bieten das Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude an.

Lassen Sie sich vor Sanierungsbeginn beraten und profitieren Sie so von einer unabhängigen und kompetenten Beratung!

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