Beim Hauskauf
Wer ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kauft, muss ein Informationsgespräch mit einem entsprechend qualifizierten Energieberater führen.
Dies regelt seit dem 01. November 2020 das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude, kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG).
In § 80 (4) heißt es dort: „Im Falle des Verkaufs eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen hat der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.“
Umfang, Länge und Ort dieser Pflichtberatung sind nicht geregelt. Qualifizierte GIH-Energieberater bieten diese gesetzlich vorgeschriebene Beratung kostenlos an.
Mit dieser Checkliste können Sie sich als Hauskäufer oder Sanierer vor dem Beratungstelefonat mit dem Energieberater etwas vorbereiten und sich schon zu einigen Punkten Gedanken machen.
Finden Sie einen für die Pflichtberatung zugelassenen Energieberater in Ihrer Nähe.
Kostenlose Pflichtberatung nach GEG
Seit November 2020 gilt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Beim Kauf oder einer umfangreichen Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses verpflichtet es den Eigentümer zu einem informatorischen Gespräch mit einem entsprechend qualifizierten Energieberater.
Umfang, Länge und Ort des Gesprächs sind nicht geregelt. Viele Mitglieder des größten deutschen Energieberaterverbands GIH bieten diese Leistung kostenfrei an.
ANBIETER FÜR KOSTENLOSE PFLICHTBERATUNG NACH GEG
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